Buchungsablauf

Grundsätzlich kümmere ich mich gerne um jedes Haustier!

 

Nehmen Sie einfach telefonisch, per Kontaktformular oder per Email Kontakt mit mir auf und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Vorabtermin.

 

Hier haben wir die Möglichkeit uns gegen seitig kennen zu lernen.

 

Bitte bedenken Sie das, gerade bei Hunden, eventuell mehrere Treffen eingeplant werden müssen um ein problemloses abholen an der Haustüre bzw. ein in die Wohnung kommen zu gewährleisten.

 

Sind wir uns einigen werden nun alle alle wichtigen Informationen zu Ihrem Haustier schriftlich im Betreuungsvertrag festgehalten.

 

Jedes Haustier hat seine individuellen Eigenarten. Scheuen Sie sich bitte nicht mir diese vertrauensvoll und offen mit zu teilen. So kann ich auf Ihren Liebling optimal eingehen.

 

Wichtig bei Hunden:

 

Hunde sollten frei von ansteckenden Krankheiten sein und über den notwendigen und gültigen Impfschutz verfügen.

 

Hunde dürfen natürlich ihre Eigenarten haben.

Man sollte mit ihnen jedoch anderen Menschen und Hunden ohne Probleme begegnen können und eine gewisse Leinenführigkeit sollte vorhanden sein.

 

Unkastrierte Rüden sind für mich grundsätzlich kein Problem.

In fremder Umgebung neigen sie all zu gerne zum markieren, was aber bei

der Betreuung im Eigenheim ausgeschossen ist und somit keine Probleme darstellt.

 

Auch läufige Hündinnen betreue ich gerne. Allerdings übernehme ich keine Haftung falls die Hündin trächtig werden sollte.

 

Bitte legen Sie bei Hunden folgendes bereit:

  • Impfausweis (Die Gültigkeit des Impfschutzes wird kontrolliert und die Chipnummer notiert). Erforderliche Impfungen: Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Tollwut gegebenen falls Zwingerhusten.
    • Kopie Ihrer Tierhalterhaftpflichtversicherung (Meine Betriebshaftpfichtversicherung deckt keine eventuellen Schäden ab, die an meinem Inventar durch einen Betreuungsgast entstehen können.

    Ich bitte daher um Verständnis, das ich um eine Kopie Ihrer Tierhalterhaftpflichtversicherung bitte).

  • Wenn sie einen Listenhund haben und keine Ausnahmerelung besteht, benötige ich nach §4 Abs.5 Hundeverordnung Baden - Württemberg eine beglaubigte Kopie der Bescheinigung über die Erlaubnis oder des Prüfungszeugnisses. Dieses muss ich mit mir mitführen, um es Polizisten oder anderen zur Kontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

 

Bei Betreuung in Ihrer Abwesenheit:

 

  • Den Haustürschlüssel Dieser wird nicht an dritte weiter gegeben und ermöglicht mir den Zugang ins Haus und den erforderlichen Räumen sowie das Abholen des Hundes an der Haustüre.